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   BGH, 29.01.2020 - 4 StR 434/19   

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https://dejure.org/2020,13126
BGH, 29.01.2020 - 4 StR 434/19 (https://dejure.org/2020,13126)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2020 - 4 StR 434/19 (https://dejure.org/2020,13126)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 4 StR 434/19 (https://dejure.org/2020,13126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, Körperverletzung in zwei Fällen und Hausfriedensbruchs; Beweiswürdigung in "Aussage gegen Aussage" Konstellationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, Körperverletzung in zwei Fällen und Hausfriedensbruchs; Beweiswürdigung in "Aussage gegen Aussage" Konstellationen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhte Anforderung an Darlegung einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung bei einer Aussage gegen Aussage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 434/19
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; vom 27. Juli 1994 - 3 StR 225/94, StV 1994, 580).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 434/19
    Dabei sind gerade bei Sexualdelikten die Entstehung und die Entwicklung der belastenden Aussage aufzuklären (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367, 368).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 434/19
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält - auch unter Berücksichtigung des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402) - sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand.
  • BGH, 10.01.2017 - 2 StR 235/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil in

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 434/19
    Dabei sind gerade bei Sexualdelikten die Entstehung und die Entwicklung der belastenden Aussage aufzuklären (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367, 368).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 434/19
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; vom 27. Juli 1994 - 3 StR 225/94, StV 1994, 580).
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 408/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 434/19
    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15, juris Rn. 11; Beschlüsse vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19; vom 12. November 1998 - 4 StR 511/98, NStZ-RR 1999, 139).
  • BGH, 30.08.2012 - 5 StR 394/12

    Vergewaltigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 434/19
    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15, juris Rn. 11; Beschlüsse vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19; vom 12. November 1998 - 4 StR 511/98, NStZ-RR 1999, 139).
  • BGH, 12.11.1998 - 4 StR 511/98

    "Aussage gegen Aussage"; Beweiswürdigung; Aussageänderung im Kerngeschehen;

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 434/19
    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15, juris Rn. 11; Beschlüsse vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19; vom 12. November 1998 - 4 StR 511/98, NStZ-RR 1999, 139).
  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 17.02.2021 - 2 StR 222/20, bei juris; 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; Beschluss vom 06.08.2020 - 1 StR 178/20 = NStZ 2021, 184; 19.05.2020 - 2 StR 7/20 = NStZ-RR 2020, 321; 13.05.2020 - 2 StR 367/19, bei juris; 07.04.2020 - 4 StR 622/19, bei juris; 12.02.2020 - 1 StR 612/19 = StV 2020, 444, 29.01.2020 - 4 StR 434/19, bei juris).
  • BGH, 26.04.2022 - 4 StR 343/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; sexueller Mißbrauch unter

    a) In Fällen, in denen - wie hier - "Aussage gegen Aussage" steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen eingestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19, StV 2020, 444; Beschluss vom 29. Januar 2020 - 4 StR 434/19).
  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 178/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Anforderungen an die Beweiswürdigung

    Denn die den Feststellungen zugrundeliegende Beweiswürdigung hält auch unter Berücksichtigung des einschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 4 StR 434/19 Rn. 7; Tiemann in KK-StPO, 9. Aufl., § 261 Rn. 188; jew. mwN) rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 12.09.2023 - 2 StR 87/23

    Erfolgreiche Revision in einem Verfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - 1 StR 597/08, BGHSt 54, 15, 18; Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226, 236; Urteil vom 26. Januar 2023 - 3 StR 154/22 Rn. 16; Beschluss vom 29. Januar 2020 - 4 StR 434/19 Rn. 7, jew. mwN).
  • BGH, 25.04.2023 - 4 StR 462/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; erhöhte Anforderungen an die

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Januar 2023 - 3 StR 154/22 Rn. 16; Beschluss vom 29. Januar 2020 - 4 StR 434/19 Rn. 7, jew. mwN).
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